Fahrerlaubnisklassen die wir ausbilden |
Mit der Ausbildung kann 3-6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden.
Kl. A
- Mindestalter 24 Jahre ( Direkteinstieg)
- Krafträder aller Art ohne Leistungsbeschränkung
Kl. A2
- Mindestalter 18 Jahre ( Stufenführerschein )
- Krafträder aller Art mit Leistungsbeschränkung auf max. 35KW/48PS und nicht mehr als
- 0,2KW pro Kilo Leergewicht
- (d.h. bei 35KW mindestens 175Kg Leergewicht)
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70KW abgeleitet
Kl.A1
- Mindestalter 16 Jahre
- Krafträder bis 125cm³ , bis 11KW/15PS
- 0,1KW pro Kilo Leergewicht
Kl. AM
- Mindestalter 15 Jahre
- Zwei,-Drei,-Vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 50cm³
- bis 45Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Kl. B
- Mindestalter 17 Jahre (begleitendes Fahren)
- oder Mindestalter 18 Jahre
- Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis 750Kg zulässige
- Anhänger mit zG über 750Kg erlaubt wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3,5t
- mit Fahrerschulung B96 Fahrzeugkombination bis max. 4,25t zG
Kl. BE
- Mindestalter 17 Jahre ( begleitendes Fahren)
- oder Mindestalter 18Jahre
- Achtung! Vorbesitz der Kl. B notwendig , keine Theorieprüfung
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kl. B und einem Anhänger, die nicht unter Kl. B fallen
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